An der Westmauer des Leipziger Südfriedhofs in Abteilung III befindet sich die Grabstätte von Herrmann Julius Meyer, des neben Friedrich Arnold Brockhaus bedeutendsten deutschen Lexikonverlegers. Meyer wurde am 4. April 1826 als Sohn des Verlegers Joseph Meyer in Gotha geboren. Sein Vater war es, der den Verlag namens „Bibliographisches Institut” gründete, der sich unter Julius Meyer zu voller Blüte entwickelte. Ihn zu unterschlagen, würde bedeuten, nur die halbe Geschichte zu erzählen. So sei es gestattet, mit dem Vater zu beginnen.
Joseph Meyer wurde 1796 in Gotha geboren, wuchs dort auf, besuchte zunächst ein Gymnasium und dann ein von einem Pfarrer geleitetes Schulpensionat. Im Alter von dreizehn Jahren trat er eine vierjährige Lehre zum Kaufmann in einer Kolonialwarenhandlung in Frankfurt a.M. an und ging im Anschluss daran im Jahr 1817 nach London, um dort sein Glück als Kaufmann zu versuchen, verspekulierte sich nach zwischenzeitlichen Erfolgen jedoch 1820 in Kaffeegeschäften und trieb somit sein Geschäft in den Bankrott. Schließlich musste er London verlassen, um dem Schuldturm zu entkommen.
Ein Jahr später versuchte sich als Unternehmer einer Bleicherei und Färberei, verstrickte sich jedoch erneut in Spekulationsgeschäfte, die zu großen Verlusten führten und so auch dieses Unternehmen scheitern ließen. Nachdem er zwischenzeitlich in seiner ehemaligen Schule Sprachunterricht erteilt hatte sowie schriftstellerisch in Erscheinung getreten war, nahm Meyer im Jahr 1824 eine Stellung in der Henningschen Buchhandlung in Gotha an, wo man ihn auch mit der Herausgabe eines wöchentlich erscheinenden Korrespondenzblattes für Kaufleute beauftragte, das unter seiner Ägide ein großer Erfolg wurde. Darüber hinaus gab Meyer auch Shakespeare in deutscher Sprache heraus, was sich wegen Kritik an seiner Übersetzung jedoch weniger erfolgreich gestaltete.
Nach diesem Angestelltenverhältnis lockte ihn jedoch abermals die Unabhängigkeit, sodass er 1826 das eingangs erwähnte Bibliographisches Institut gründete. Beim dritten Versuch der Selbständigkeit hatte Meyer – wie sich bald erweisen sollte – seine Bestimmung gefunden. Bereits sein erstes Projekt als selbständiger Verlagskaufmann nämlich wurde ein durchschlagender Erfolg. Dieses Projekt bestand im Verlegen preiswerter Klassikerausgaben unter dem Namen „Cabinets-Bibliothek der Deutschen Classiker”. In dieser Reihe erschienen 150 Bändchen, von denen je 40.000 Exemplare verkauft wurden, was ein enormer Erfolg war. Dabei verstieß er allerdings auch gegen Urheberrechte, was die Konkurrenz weniger störte, als seine offensiven und u.a. auch neuartigen Mittel und Wege der Werbung und des Vertriebs, mit denen er z.T. auch den etablierten Buchhandel umging. So warb Meyer in Zeitungen nicht mit einer einzelnen Anzeige für seine Publikationen, sondern gleich auf mehreren Seiten. Er ließ Werbeplakate auf Postämtern aufhängen und zu Millionen Prospekte verschicken. Der Effekt dieser Werbekampagnen blieb nicht aus. Interessenten suchten die Buchhandlungen zuhauf auf, um die beworbenen Titel zu kaufen, weshalb sich der Buchhandel genötigt sah, diese auf Lager zu haben. In Orten, die über keinen Buchhandel verfügten bzw. deren Buchhandel nicht mit Meyer kooperieren wollte, gewann er branchenfremde Händler als Handelsagenten, die wiederum zu Hunderten Kolporteure, also Hausierer mit Bauchläden ins Land schickten.
Zudem brachte Meyer bei seinen Publikationen das Subskriptionsprinzip zur Anwendung. Gerade bei mehrbändigen oder anderweitig kostenintensiven Publikationen konnte mittels der Subskription, die dem Abonnement bei Zeitschriften ähnelt, vorab bestellt werden. Auf diese Weise konnte der Verleger zum einen die Auflagenhöhe ermitteln, die verkäuflich sein würde und zum anderen, ob diese mindestens die Herstellungskosten decken würde. Somit ließ sich das verlegerische Risiko reduzieren. Der Subskribent zahlte die gesamte Publikation im Voraus, wurde aber nur stückweise z.B. über den Zeitraum eines Jahres wöchentlich beliefert. Dies ging teilweise so weit, dass nicht nur einzelne Bände sukzessive geliefert wurden, sondern auch nur je zwei Bögen, was 32 Seiten entspricht. Hatte man alle Bögen vollständig beisammen, konnte man sie beim Buchbinder binden lassen. Auf die Weise ließen sich die Produktionsmengen für den Verlag überschaubar halten. Zugleich war dieser stückweise Erwerb auch für weniger betuchte Kunden finanzierbar, wodurch neue Käuferschichten erschlossen wurden. Somit handelte Meyer zudem ganz im Sinne der aus aufklärerischem Impetus entstandenen Firmendevise „Bildung für alle!”. Ein weiterer Grund für die niedrigen Preise von Meyers Büchern und deren sich daraus ergebender großen Verbreitung war aber auch die bereits oben erwähnte Tatsache, dass Meyer z.T. Werke illegal nachdruckte, also ohne die Lizenzen dafür erworben zu haben. Mit solchen Raubdrucken konnte er seine Produktionskosten senken und diesen Kostenvorteil an seine Kunden weitergeben. Erst etwa 40 Jahre später – nämlich am 9. November 1867 – wurde ein Gesetz erlassen, durch das all diejenigen literarischen Werke gemeinfrei wurden, deren Verfasser mindestens 30 Jahre zuvor verstorben waren. Traf dies auf ein Werk zu, musste fortan weder dem Verlag noch etwaigen Nachkommen des infrage kommenden Autors eine Vergütung gezahlt werden, womit ein wesentlicher Kostenfaktor in der Buchproduktion entfiel. Es ist daher nicht als Zufall zu betrachten, dass der Verlag Philipp Reclam jun. just im dem Jahr, in dem dieses Gesetz erlassen wurde, mit der Herausgabe seiner bis heute verkauften Universal-Bibliothek begann.
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